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Samstag, 1. Januar 2000

2000 - Informationen zum Thema BSE

Informationen über BSE

 
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

1. Was ist BSE?

BSE (Bovine Spongiforme Enzephalopathie, zu deutsch: schwammartige Hirnkrankheit des Rindes) ist eine Erkrankung bei Rindern mit Veränderungen des Gehirns. Die Krankheit wurde erstmals 1986 im Vereinigten Königreich beschrieben.

2. Wo und in welchem Ausmaß traten bisher BSE-Fälle auf?

Am 24. November 2000 wurde bei zwei in Deutschland geborenen Rindern der Verdacht auf BSE bekannt. Für ein im August 1996 in Schleswig-Holstein geborenes und aufgewachsenes Tier, das am 22. November 2000 geschlachtet und einem freiwillig veranlassten Schnelltest unterzogen wurde, ist der Verdacht am 26. November 2000 durch das nationale BSE-Referenzlabor bei der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen bestätigt worden. Hinsichtlich des zweiten Falls, einer 1995 in Sachsen-Anhalt geborenen Kuh, die später nach Niedersachsen und von dort im Oktober 1998 nach den Azoren verbracht wurde, besteht derzeit noch Klärungsbedarf hinsichtlich der genauen Identität. Dazu soll ein genetischer Abstammungstest beitragen. Mitte der 90-er Jahre waren in Deutschland bereits BSE-Fälle bei 5 aus dem Vereinigten Königreich und einem aus der Schweiz eingeführten Rind  festgestellt worden. (4 Fälle in 1994, jeweils 1 Fall in 1996 und 1997).
Bis Ende 1987 wurden im Vereinigten Königreich bereits 442 Fälle der Tierseuche gezählt, die sich dann rasch ausbreitete. 1992 wurde mit mehr als 36 000 Fällen der Höchststand verzeichnet. Seither sind die BSE-Fälle im Vereinigten Königreich rückläufig, und zwar auf etwa 3 500 in 1998, etwa 2 600 in 1999 und bislang (Stand November 2000) 1.100 in 2000.  Im Vereinigten Königreich sind damit insgesamt mehr als 170 000 BSE-Fälle in mehr als 34 000 landwirtschaftlichen Betrieben aufgetreten. Ein hohes Auftreten von BSE wurde auch in Portugal, der Schweiz und Frankreich festgestellt. Weitere Länder mit BSE-Fällen sind die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Irland und Dänemark.

3. Wie wird BSE übertragen?

Hauptursache für die Übertragung der Krankheit ist die Verfütterung von kontaminiertem Tiermehl. Die Wiederverwertung von infiziertem Ausgangsmaterial von Schafen (Scrapie) und später von Rindern, das an Rinder verfüttert wurde, hat im Vereinigten Königreich Anfang der achtziger Jahre in Verbindung mit einer Änderung des Herstellungsverfahrens bei Tiermehl die BSE-Erkrankungen ausgelöst. Diese Änderung bestand unter anderem in einer Senkung der Verarbeitungstemperatur, so dass der Scrapie-Erreger beim Produktionsprozess nicht inaktiviert wurde. Dieses Verfahren der Tierkörperbeseitigung stellte - im Gegensatz zu dem in Deutschland seit langem praktizierten - eine Abtötung dieses Erregers nicht sicher.
Mittlerweile liegen auch Hinweise dafür vor, dass bei BSE eine vertikale Übertragung, das heißt vom Muttertier auf ihr Kalb, stattfinden kann. BSE wird nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht durch Kontakte zwischen kranken und gesunden Tieren übertragen.

4. Was sind Risikomaterialien?

Als sogenannte Risikomaterialien werden bestimmte Körperteile und Organe von Rindern, Schafen und Ziegen bezeichnet. Dort treten bei infizierten Tieren die BSE-Erreger hauptsächlich auf. Hierzu zählen Schädel einschließlich Gehirn und Augen, Tonsillen (Mandeln) und Rückenmark von über zwölf Monate alten Rindern, Schafen und Ziegen, das Ileum (Dünndarmabschnitt) von über zwölf Monate alten Rindern sowie die Milz von Schafen und Ziegen aller Altersklassen.
Auf EU-Ebene wurde entschieden, diese Risikomaterialen aus der Nahrungskette herauszunehmen, um einen hohen Gesundheitsschutz für die Verbraucher sicherzustellen. In Deutschland wurde die Entscheidung im Oktober 2000 in nationales Recht umgesetzt.

5. Wie sicher sind andere Lebensmittel?

Milch und Milchprodukte gelten nach dem heutigen wissenschaftlichen Kenntnisstand als sicher. Zu dieser Schlussfolgerung führten auch Experimente, in denen in der Milch von an BSE erkrankten Kühen Erreger nicht nachzuweisen waren.
Alle europäischen Gelatine-Hersteller haben sich verpflichtet, keine Rohstoffe aus England zu verwenden. Für ca. 90 % der in Deutschland hergestellten Lebensmittel-Gelatine wird Schweineschwarte verwendet. Die Gelatineherstellungsverfahren sind aggressiv (Säure- und teilweise auch Laugenbehandlung, Erhitzung, Trocknung) und reichen nach wissenschaftlicher Ansicht aus, um die Sicherheit auch von Rindergelatine zu gewährleisten. Die Ausgangsmaterialien dürfen nur von genusstauglichen Tieren stammen.
Das Fleisch von Schweinen, Geflügel und Fischen ist nach heutigem Wissen in Bezug auf das BSE-Risiko als sicher anzusehen. Schafe können an der BSE-ähnlichen Seuche Scrapie erkranken. Diese Erkrankung ist für Menschen ungefährlich. Allerdings gibt es noch offene Fragen hinsichtlich möglicher Zusammenhänge zwischen Scrapie und BSE.
Nach Angaben der Hersteller in Deutschland wurden bei der Produktion von Babynahrung auch in der Vergangenheit keine Risikomaterialien verwendet. Das verarbeitete Fleisch stammt von besonders ausgewählten Tieren mit bekannter Herkunft.

6. Wird der BSE-Erreger durch Braten, Kochen, Einfrieren oder andere Zubereitungsarten zerstört?

Der Erreger (sogenannte Prionen) kann nur durch große Hitze und großen Druck zerstört werden. Mit den im Haushalt üblichen Gar- und Zubereitungsverfahren können derartige Bedingungen jedoch nicht geschaffen werden. Braten, Kochen oder Einfrieren sind daher keine Schutzmaßnahme.

7. Welche Regelungen gibt es für die Tiermehl-Verfütterung?

EU-weit ist die Verfütterung von aus Säugetiergewebe gewonnenen Futtermitteln an Wiederkäuer seit Juni 1994 verboten. Deutschland hat ein entsprechendes Verbot bereits im März 1994 erlassen. Allerdings war es in Deutschland auch vorher nicht üblich, Tiermehle an Wiederkäuer zu verfüttern.
Das in Deutschland seit Jahrzehnten bei der Herstellung verwendete Druck-Sterilisationsverfahren (mindestens 133 °C für 20 Minuten bei 3 bar Überdruck) ist nach Experteneinschätzung das sicherste der in der Europäischen Gemeinschaft eingesetzten Verfahren.
Im Vereinigten Königreich wurde im Juli 1988 ein Verbot der Verfütterung von Tiermehlen an Wiederkäuer erlassen. Seit 1990 durfte kein Risikomaterial zur Herstellung von Futtermitteln verwendet werden. Allerdings wurden diese Verbote über Jahre hinweg nur unzureichend überwacht, so dass weiterhin Tiermehle auch an Wiederkäuer verfüttert wurden. Im August 1996 folgte dann ein generelles Verbot der Tiermehlverfütterung an Nutztiere. Ein spezielles Überwachungsprogramm dient dazu, die Einhaltung dieses Verbots sicherzustellen.
Ebenfalls 1990 wurde der Export von Tiermehlen aus Großbritannien verboten. Deutschland hatte bereits seit Mai 1989 die Einfuhr von Tiermehl aus dem Vereinigten Königreich nicht mehr genehmigt.
National bereitet das Bundesernährungsministerium derzeit ein Gesetz vor, das die Verfütterung bestimmter Futtermittel (u. a. auch Tiermehle) gänzlich verbietet.

8. Wie erfolgt die BSE-Überwachung in Deutschland?

Mit der Entscheidung 98/272/EG der Kommission vom 23. April 1998 über die epidemiologische Überwachung der transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE) und zur Änderung der Entscheidung 94/474/EG (ABI. EG Nr. L 122 S.59) wurden EU-einheitliche Mindestanforderungen an die epidemiologische Überwachung der TSE festgelegt. Im Kern geht es darum, dass Tiere, bei denen aufgrund einer Störung des zentralen Nervensystems Verhaltensauffälligkeiten festgestellt werden, die den Verdacht auf den Ausbruch einer TSE begründen, weitergehend untersucht werden, um diesen Verdacht abzuklären. Das schliesst u. U. eine diagnostische Tötung ein. Die Länder führen derartige Untersuchungen bereits seit Anfang der 90er Jahre durch.
Durch die TSE-Überwachungsverordnung wurde diese Entscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit in deutsches Recht umgesetzt. Die Verordnung legt folgendes im Einzelfall fest:
·       Die behördliche Beobachtung und Untersuchung verdächtiger Tiere,
·       die Tötung verdächtiger Tiere und Untersuchung von Gewebeteilen,
·       weitergehende Massnahmen der zuständigen Behörde bei Feststellung des Ausbruchs,
·       Überwachungsprogramm gemäss den Kriterien des Anhangs der Entscheidung 98/272/EG sowie
·       die Mitteilungspflicht der nach Landesrecht zuständigen Behörden an das BML.
Im Rahmen des BSE-Überwachungsprogramms wurden 1999 die Gehirne von 3.627 Rindern mit negativem Ergebnis untersucht.

9. Wann werden BSE-Schnelltests eingesetzt?

Alle EU-Mitgliedstaaten sind aufgrund einer Entscheidung der Kommission von Juni 2000 ab dem 1. Januar 2001 verpflichtet, BSE-Schnelltests stichprobenartig in Abhängigkeit von der Größe der Rinderpopulation bei notgeschlachteten und verendeten Rindern vorzunehmen (in Deutschland rund 8.000 Untersuchungen). Zielgruppe sind somit die Tiere, bei denen im Falle einer Infektion mit größerer Wahrscheinlichkeit ein Nachweis gelingt. Das Bundesernährungsministerium hat sich mit den Bundesländern darauf verständigt, die vorgeschriebenen Untersuchungen auf alle verendeten und notgeschlachteten Tiere auszudehnen (rd. 66.000 Untersuchungen für 2001). Die Länder wurden aufgefordert, bereits früher mit den Untersuchungen zu beginnen. Einige Bundesländer haben bereits damit begonnen.
Am 22.11.2000 hat der Ständige Veterinärausschuss einen Entscheidungsvorschlag der Europäischen Kommission angenommen, mit dem die durchzuführenden BSE-Schnelltests in allen Mitgliedstaaten ausgeweitet werden. Demnach müssen als weitergehende Maßnahme zur Erhebung epidemiologischer Daten
ab dem 1. Januar 2001
·       bei allen not- oder krankgeschlachteten Rindern, die älter als 30 Monate sind,
·       bei verendeten oder getöteten Rindern, die älter als 30 Monate sind nach einem Stichprobenplan (in Deutschland s. o. alle) und
spätestens ab dem 1. Juli 2001
·       bei allen über 30 Monate alten Rindern, die zur Schlachtung gelangen
BSE-Schnelltests durchgeführt werden. In Deutschland bedeutet dies etwa 1,6 Millionen Tests pro Jahr. Das Bundesgesundheitsministerium bereitet derzeit eine Verordnung vor, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt Untersuchungen an Rindern, die zur Schlachtung gelangen, vorsieht.
Derzeit stehen drei von der EU geprüfte BSE-Schnelltests zur Verfügung. Für zwei dieser Tests ist die Zulassung in Deutschland beantragt worden. Die derzeitigen Testverfahren liefern allerdings nicht bei allen Tieren zuverlässige Ergebnisse. So kann bei auffälligen Tieren (d. h. bei Tieren mit Symptomen, die BSE vermuten lassen könnten) und solchen, die kurz vor dem Ausbruch der Krankheit stehen, BSE relativ sicher festgestellt werden.Wegen der in der Regel 4 bis 6 Jahre währenden Inkubationszeit, d.h. der Zeit vom Kontakt mit dem Erreger und dem Ausbruch der ersten Krankheitsanzeichen, ist bei weniger als 30 Monate alten Tieren die Wahrscheinlichkeit eines positiven Befundes jedoch ausgesprochen gering./p>
Bei positivem oder zweifelhaftem Ergebnis eines Schnelltests werden erheblich aufwendigere Bestätigungsuntersuchungen im jeweiligen nationalen Referenzlaboratorium durchgeführt. In Deutschland erfolgen diese Untersuchungen in der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen.

10. Welche EU-Schutzmaßnahmen gelten derzeit gegenüber Großbritannien?

Die Ausfuhr von Rindfleisch aus Großbritannien ist, bis auf wenige Ausnahmen, verboten. Fleisch von Rindern darf nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeführt werden. Hierzu zählt, dass das Schlafochtrind während seiner gesamten Lebensdauer eindeutig gekennzeichnet war, so dass Herkunft und zwischenzeitlicher Verbleib lückenlos bekannt sind, dass es mindestens sechs Monate alt, jedoch nicht älter als 30 Monate ist und dass eindeutig belegt werden kann, dass die Mutter des Schlachttiers nach seiner Geburt noch mindestens sechs Monate gelebt hat. Das Fleisch darf ferner nur in bestimmten eigens zugelassenen und besonderen zusätzlichen Kontrollen unterliegenden Schlachtbetrieben geschlachtet bzw. Zerlegungsbetrieben zerlegt werden, wobei sämtliche Knochen sowie bestimmte Lymphknoten entfernt werden müssen. Derart gewonnenes Fleisch muss zusätzlich gekennzeichnet sein. Außerdem muss durch entsprechende Etikettierung und Dokumentation gewährleistet sein, dass die betreffende Sendung jederzeit zurückgerufen werden kann.
Nicht zuletzt wegen dieser Anforderungen sowie der stark eingeschränkten Absatzmöglichkeiten sind derzeit nur ein englischer und ein schottischer Schlachtbetrieb für die Ausfuhr zugelassen. Die EU-Entscheidungen zur Lockerung des Ausfuhrverbotes sind durch eine Verordnung, die zum 1. April 2000 in Kraft trat, mit mehrheitlicher Zustimmung des Bundesrates in deutsches Recht umgesetzt worden. Hätte Deutschland das Importverbot beibehalten, wären trotzdem Einfuhren von britischem Rindfleisch nach Deutschland über EU-Mitgliedstaaten oder Drittländer möglich gewesen, ohne dass der Verbraucher darüber zu informieren gewesen wäre.

11. Wie wird britisches Rindfleisch gekennzeichnet?

Die gemeinschaftsrechtlichen Entscheidungen zur Lockerung des Ausfuhrverbots für britisches Rindfleisch legen fest, dass britisches Rindfleisch und aus diesem Fleisch hergestellte Erzeugnisse mit einem zusätzlichen Kennzeichen versehen oder etikettiert werden müssen, das sich unverkennbar von den gemeinschaftlichen Genusstauglichkeitskennzeichen unterscheidet. Die Entscheidungen sehen darüber hinaus vor, dass die jederzeitige Rückrufbarkeit britischen Rindfleischs oder daraus hergestellte Erzeugnisse sichergestellt sein muss.
Rindfleisch, das direkt aus Großbritannien und Nordirland eingeführt wird, ist durch ein Sechseck und die XEL-Zulassungsnummer des britischen/nordirischen Betriebes gekennzeichnet.
Britisches Rindfleisch (zerlegt und verarbeitet), das über andere Mitgliedstaaten oder Drittländer eingeführt wird, muss zusätzlich zur Kennzeichnung des Mitgliedstaates oder Drittlandes so gekennzeichnet sein, dass die britische Herkunft erkennbar bleibt und damit in Deutschland die Kennzeichnung "Britisches XEL-Fleisch" möglich ist.
Britisches Rindfleisch, das in Deutschland zerlegt und verarbeitet wird, ist auf der Ware selbst oder der Verpackung, bei loser, nichtverpackter Ware auch auf dem Preisschild mit der Kennzeichnung "Britisches XEL-Rindfleisch" deutlich sichtbar zu versehen.
Grundsätzlich gilt, dass jegliches britisches Rindfleisch - ob frisch oder verarbeitet zu Erzeugnissen wie z.B. in Wurst - kenntlich gemacht werden muss. Dies kann durch ein Schild oder auf dem Preisschild im Laden, in Gaststätten oder Kantinen auf der Speisekarte, im Preisverzeichnis oder in einem Aushang erfolgen.
Diese "offene Deklaration" lässt in jedem Falle auf den ersten Blick die britische Herkunft des Rindfleisches erkennen. Die Kennzeichnungsverpflichtung gilt unabhängig davon, ob das Fleisch unmittelbar aus Großbritannien nach Deutschland eingeführt wird oder über andere Mitgliedstaaten oder Drittländer nach Deutschland gelangt.

12. Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit und BSE?

Die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJD) tritt beim Menschen nur sehr selten auf. Allerdings handelt es sich um eine unheilbare und tödlich verlaufende neurologische Erkrankung. Eine neue, zuerst in Großbritannien aufgetauchte Variante der CJD trifft auch jüngere Personen. Die Krankheit verläuft oft langsamer und weist ein anderes klinisches Bild auf, als die klassische CJD. Zwischen BSE und der neuen Variante von CJD besteht aus wissenschaftlicher Sicht ein Zusammenhang. Allerdings sind die Übertragungswege noch nicht vollkommen geklärt.
Bundesministerium für Gesundheit
Was gilt für andere Fleischsorten und für Fisch?
Das Fleisch von Schweinen, Geflügel und Fischen ist nach heutigem Wissen in Bezug auf das BSE-Risiko als sicher anzusehen. Schafe können an der BSE-ähnlichen Seuche Scrapie erkranken. Scrapie ist überall dort bekannt, wo Schafe gehalten werden. Solange wissenschaftliche Fragestellungen hinsichtlich möglicher Zusammenhänge zwischen Scrapie und BSE noch nicht beantwortet sind, besteht bei dem Verzehr von Schafffleisch ein Restrisiko, das wissenschaftlich nicht abgeschätzt werden kann. Als Vorsichtsmaßnahme sollte u.a. darauf verzichtet werden, Fleisch mit Knochen (Lammkotelett) zu essen.
Wie sicher ist deutsches Rindfleisch?
Auch in Deutschland ist jetzt erstmals BSE aufgetreten. Das Bundesministerium für Gesundheit rät deshalb allen Verbrauchern, beim Einkauf genau nachzufragen, woher das Fleisch kommt. Empfohlen wird Fleisch aus artgerechter und ökologischer Haltung und Fütterung. Dies bedeutet zwar keine absolute, aber doch ein hohes Maß an Sicherheit.
Seit 1. Oktober 2000 werden die sogenannten Risikomaterialien, in denen sich der Erreger konzentriert (Gehirn, Augen, Mandeln, Rückenmark und bestimmte Darmabschnitte), aus der Lebensmittelkette herausgenommen. Aber auch bei Wurst sollte der Verbraucher sich nach Herkunft und Zusammensetzung erkundigen.
Die aktuelle Situation in Deutschland hat Steine ins Rollen gebracht: Zum einen wird so rasch wie möglich ein generelles Verbot der Verfütterung von Tiermehl erlassen und zum anderen werden die in der Europäischen Gemeinschaft erst ab Juli 2001 vorgeschriebenen Schnelltests bei über 30 Monate alten Schlachtrindern ab sofort begonnen und können freiwillig auch bei jüngeren Rindern eingesetzt werden. Es muss allerdings eingeräumt werden, dass mit den derzeit vorhandenen Testverfahren außer bei auffälligen Tieren (d.h. bei Tieren mit Symptomen, die BSE vermuten lassen könnten) nur eine sehr eingeschränkte Aussage möglich ist. Lediglich solche Tiere, die kurz vor dem Ausbruch der Krankheit stehen, können mehr oder weniger sicher erfasst werden. Wegen der in der Regel 4 bis 6 Jahre währenden Inkubationszeit, d.h. der Zeit vom Kontakt mit dem Erreger und dem Ausbruch der ersten Krankheitsanzeichen, ist bei weniger als 30 Monate alten Tieren die Wahrscheinlichkeit eines positiven Befundes ausgesprochen gering. Aus dieser Altersgruppe stammt aber in der Regel das Rindfleisch, das als Stück auf den Teller kommt, während das Fleisch älterer Tiere meist zu Fleischerzeugnissen verarbeitet wird.
Aktuelle Situation in Deutschland, Großbritannien und Frankreich
Am 24. November 2000 sind zwei BSE-Fälle bei deutschen Rindern bekanntgeworden. Bei einem Tier, eine 1995 in Sachsen-Anhalt geborene Kuh, die im Oktober 1998 über einen Viehhändler/Viehtransporteur in Niedersachsen nach den Azoren verbracht worden war, besteht noch Klärungsbedarf im Hinblick auf die Tierkennzeichnung. Dies soll durch einen genetischen Abstammungstest geschehen. Bei dem zweiten Tier handelt es sich um ein im August 1996 geborenes Rind, das im Herkunftsbetrieb in Schleswig-Holstein geboren und aufgewachsen ist. Es war am 22. November 2000 geschlachtet und einem von diesem Schlachtbetrieb freiwillig veranlassten Schnelltest unterzogen worden war. Nach dem Vorliegen des positiven Test-Ergebnisses sind sämtliche an diesem Tag in diesem Schlachtbetrieb geschlachteten Rinder beschlagnahmt und unschädlich beseitigt worden. Am 26. November 2000 hat das nationale BSE-Referenzlabor bei der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen, das positive Ergebnis dieses Schnelltests bestätigt.
Am 25. November 2000 ist in Bonn der Zentrale Krisenstab des BML zu BSE gemeinsam sowohl mit BMG und den Ländern als auch -- im Anschluss daran -- mit den betroffenen Verbänden zusammengetreten.
Einsatz von BSE-Schnelltests
Gemeinschaftsrechtliche und einzelstaatliche Maßnahmen
a) Gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung zur Anwendung von BSE-Schnelltests in allen Mitgliedstaaten durch Entscheidung 2000/374/EG der Kommission vom 5. Juni 2000. Die Regelung muss von allen Mitgliedstaaten ab dem 1. Januar 2001 angewendet werden. Zielgruppe sind die Rinder, bei denen im Falle einer BSE-Infektion mit größerer Wahrscheinlichkeit ein Nachweis gelingt. Zu untersuchen sind not- oder krankgeschlachtete und verendete Rinder im Alter von über 24 Monaten in einem Umfang, der von der Größe der Rinderpopulation abhängig ist (z.B. Deutschland: etwa 8.000 Untersuchungen) -- (siehe hierzu auch unter d).
b) Frankreich hat im September 2000 ein vorgezogenes epidemiologisches Überwachungsprogramm mit BSE-Schnelltest begonnen. Vorgesehen sind 45.000 Untersuchungen, wovon bisher über 12.500 erfolgt sind.
c) In Deutschland haben sich Bund (BML) und Länder darauf verständigt, die vorgeschriebenen Untersuchungen auf alle verendeten Rinder auszudehnen. Damit sind insgesamt etwa 66.000 Untersuchungen für 2001 vorgesehen. BMG und BML haben die Länder aufgerufen, bereits früher mit den Untersuchungen zu beginnen. Einige Länder beabsichtigen das bzw. haben bereits begonnen (z.B. Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen).
d) Am 22.11.2000 hat der Ständige Veterinärausschuss einen Entscheidungsvorschlag der Europäischen Kommission angenommen, mit dem eine Ausweitung der von allen Mitgliedstaaten durchzuführenden BSE-Schnelltests erfolgen wird. Demnach müssen als eine weitergehende Maßnahme zur Erhebung epidemiologischer Daten
-- ab dem 1. Januar 2001 bei allen not- oder krankgeschlachteten Rindern, die älter als 30 Monate sind,
-- gleichfalls ab dem 1. Januar 2001 bei verendeten oder getöteten Rindern, die älter als 30 Monate sind, nach einem Stichprobenplan, und
-- ab dem 1. Juli 2001 bei allen über 30 Monate alten Rindern, die zur Schlachtung gelangen,
BSE-Schnelltests durchgeführt werden.
Derzeit sind drei BSE-Schnelltests von der EU für die Untersuchung von Material von klinisch auffälligen Rindern (d.h. von solchen, bei denen eine Verdacht auf BSE gegeben ist) validiert. Bei positivem oder zweifelhaftem Ergebnis eines Schnelltests sind die -- erheblich aufwendigeren -- Bestätigungsuntersuchungen im jeweiligen Nationalen Referenzlaboratorium durchzuführen. Diese immunzytochemischen oder Immunblotting-Verfahren oder der elektronenmikroskopische Nachweis charakteristischer Fibrillen erfolgen in Deutschland an der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere, Tübingen.
Zur Beurteilung der validierten Testverfahren wird auf die gemeinsame Presseinformation der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere, der Bundesanstalt für Fleischforschung und des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin verwiesen.
Was gilt für andere Fleischsorten und für Fisch?
Das Fleisch von Schweinen, Geflügel und Fischen ist nach heutigem Wissen in Bezug auf das BSE-Risiko als sicher anzusehen. Schafe können an der BSE-ähnlichen Seuche Scrapie erkranken. Scrapie ist überall dort bekannt, wo Schafe gehalten werden. Solange wissenschaftliche Fragestellungen hinsichtlich möglicher Zusammenhänge zwischen Scrapie und BSE noch nicht beantwortet sind, besteht bei dem Verzehr von Schafffleisch ein Restrisiko, das wissenschaftlich nicht abgeschätzt werden kann. Als Vorsichtsmaßnahme sollte u.a. darauf verzichtet werden, Fleisch mit Knochen (Lammkotelett) zu essen.
Wie sicher ist deutsches Rindfleisch?
Auch in Deutschland ist jetzt erstmals BSE aufgetreten. Das Bundesministerium für Gesundheit rät deshalb allen Verbrauchern, beim Einkauf genau nachzufragen, woher das Fleisch kommt. Empfohlen wird Fleisch aus artgerechter und ökologischer Haltung und Fütterung. Dies bedeutet zwar keine absolute, aber doch ein hohes Maß an Sicherheit.
Seit 1. Oktober 2000 werden die sogenannten Risikomaterialien, in denen sich der Erreger konzentriert (Gehirn, Augen, Mandeln, Rückenmark und bestimmte Darmabschnitte), aus der Lebensmittelkette herausgenommen. Aber auch bei Wurst sollte der Verbraucher sich nach Herkunft und Zusammensetzung erkundigen.
Die aktuelle Situation in Deutschland hat Steine ins Rollen gebracht: Zum einen wird so rasch wie möglich ein generelles Verbot der Verfütterung von Tiermehl erlassen und zum anderen werden die in der Europäischen Gemeinschaft erst ab Juli 2001 vorgeschriebenen Schnelltests bei über 30 Monate alten Schlachtrindern ab sofort begonnen und können freiwillig auch bei jüngeren Rindern eingesetzt werden. Es muss allerdings eingeräumt werden, dass mit den derzeit vorhandenen Testverfahren außer bei auffälligen Tieren (d.h. bei Tieren mit Symptomen, die BSE vermuten lassen könnten) nur eine sehr eingeschränkte Aussage möglich ist. Lediglich solche Tiere, die kurz vor dem Ausbruch der Krankheit stehen, können mehr oder weniger sicher erfasst werden. Wegen der in der Regel 4 bis 6 Jahre währenden Inkubationszeit, d.h. der Zeit vom Kontakt mit dem Erreger und dem Ausbruch der ersten Krankheitsanzeichen, ist bei weniger als 30 Monate alten Tieren die Wahrscheinlichkeit eines positiven Befundes ausgesprochen gering. Aus dieser Altersgruppe stammt aber in der Regel das Rindfleisch, das als Stück auf den Teller kommt, während das Fleisch älterer Tiere meist zu Fleischerzeugnissen verarbeitet wird.